Arbeiten und Reisen in USA:
Work your way through the States!
Ob als Kellner, Farmhand, Zimmermädchen,
Souvenirverkäufer oder Parkwächter: Jeden Tag werden
Sie mit US-amerikanischen Kunden und Kollegen verbringen, dabei lernen
Sie das Leben in den Staaten kennen, und Ihre Englischkenntnisse
verbessern sich fast schon nebenbei. Und wer es ganz typisch
US-amerikanisch haben möchte, der kann sich
selbstverständlich auch auf einer Ranch in Kentucky verdingen,
mit dem Hot Dog Stand durch Disney World ziehen, in einer Jazz Kneipe
in New Orleans anheuern oder als Baumwollpflücker in den
Südstaaten schuften. Oder - Hallo, ihr göttlichen
Astralkörper! - wie wäre es mit einem Job als
Rettungsschwimmer im sonnigen Kalifornien? In Kaufhäusern,
Restaurants, Hotels, Büros, Themenparks und Resorts haben
schon viele Working-Holiday-Maker vor Ihnen Jobs gefunden. Es gibt nur
wenige Tätigkeiten, die Sie nicht ausüben
dürfen: u.a. AuPair, Lehrer, Trainer, Mitarbeiter in den
Bereichen Medizin und Pharmazie, außerdem dürfen Sie
nicht über Personalvermittler arbeiten.
Generell gilt: Sie werden nicht reich wie Rockefeller, aber der
Verdienst reicht i.d.R. aus, um Ihre täglichen Ausgaben vor
Ort zu decken. Sollten Sie Ihren Job in den Staaten wechseln wollen, so
ist dies i.d.R. möglich, wenn der erste Arbeitgeber Sie
freistellt und ein zweiter Ihnen eine definitive Jobzusage gegeben hat.
Bei dem mit dem Jobwechsel verbundenen formellen Aufwand hilft Ihnen
unsere Partnerorganisation in den USA weiter. Und wer fliegt schon nur
zum Geld verdienen in die USA? Kombinieren Sie Ihre
Arbeitstätigkeit mit bis zu 30 Tagen beliebigem Umherreisen
durch die Vereinigten Staaten (max. 5 Tage vor und max. 25 Tage nach
der Arbeitstätigkeit)!
Vor Abreise
Mit Unterstützung unseres Informationspakets beginnen die
Vorbereitungen Ihres großen Abenteuers am besten schon vor
Abreise mit der Suche nach einer Jobzusage aus den USA, denn eine feste
Jobzusage vereinfacht die Visumserteilung. Bitte kontaktieren Sie uns,
falls Sie keinen Job finden - u.U. ist es auch möglich, ohne
Job einzureisen. Sie solten also zunächst Eigeninitiative
zeigen, können aber auf die hilfreichen Informationen von
TravelWorks zählen.
Mit der
Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns ein umfangreiches
Informationspaket, das u.a. ein „Employment Offer Agreement
Form“ umfasst. Haben Sie bereits eine Jobzusage, dann bitten
Sie jetzt Ihren zukünftigen US-amerikanischen Arbeitgeber,
dieses Formular auszufüllen. Auf Basis des Formulars und
weiterer von Ihnen zu erbringender Unterlagen - wie u.a. dem Nachweis
ausreichender finanzieller Mittel - beantragen Sie mit unserer Hilfe
das J-1 Visum. Parallel gilt es nun, einen Flug nach New York (bei
Anreise bis 14. Juli) bzw. Boston (bei Anreise ab dem 15. Juli) zu
buchen, denn hier beginnt Ihr Aufenthalt mit einer
Orientierungsveranstaltung. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der
Flugbuchung gerne weiter.
Neben aller notwendigen Bürokratie kommt jetzt langsam der
Spaßfaktor ins Spiel: Damit Sie schon vorab Kontakt mit
anderen Reisenden aufnehmen können, erhalten Sie vier Wochen
vor Abreise eine Liste anderer Programmteilnehmer - außerdem
steht Ihnen selbstverständlich unser TravelWorkeron-
Tour-Forum offen! Die Semesterferien haben begonnen, Sie haben alle
Infos, ggf. die Jobzusage, Ihr Visum und das Flugticket in der Hand? Na
dann los!
J-1 Visum
Basierend auf dem von TravelWorks vermittelten Visumsdokument DS-2019
erhalten Sie von den US-amerikanischen Behörden das
für den Aufenthalt erforderliche J-1 Visum. Dieses berechtigt
Sie zu einem Arbeitsaufenthalt von 4 Monaten - der gesamte Aufenthalt
muss grundsätzlich in Ihren Semesterferien liegen und zwischen
dem 1. Juni und dem 11. November stattfinden. Arbeiten dürfen
Sie nur zwischen dem 1. Juni und dem 19. Oktober. Im Anschluss an Ihre
Jobtätigkeit können Sie noch 25 Tage
(höchstens also bis zum 11.
Was, wenn ich vor Ort meinen
Job wechseln möchte?
Sollten Sie Ihren Job vor Ort in en Staaten wechseln wollen, so ist
dies i.d.R. möglich, wenn der erste Arbeitgeber Sie freistellt
und ein zweiter Ihnen eine definitive Jobzusage gegeben hat. Bei dem
mit dem Jobwechsel verbundenen formellen Aufwand hilft Ihnen unsere
Partnerorganisation in den USA weiter.
Was sind die Voraussetzungen
bez. Reisezeit, Arbeitszeit und Freizeit?
Das J-1 Visum berechtigt Sie zu einem Arbeitsaufenthalt von 4 Monaten -
der gesamte Aufenthalt muss grundsätzlich in Ihren
Semesterferien liegen und zwischen dem 1. Juni und dem 11. November
stattfinden. Arbeiten dürfen Sie nur zwischen dem 1. Juni und
dem 19. Oktober. Im Anschluss an Ihre Jobtätigkeit
können Sie noch 25 Tage (höchstens also bis zum 11.
November) zum Reisen nutzen.
Begeistert? Dann melden Sie
sich online
für das Programm "Arbeiten
und Reisen in den USA"
an!
Oder bestellen Sie hier weitere
Informationen.
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